Tagesmütter und -väter sind rentenversicherungspflichtig, wenn ihre Einkünfte nach Abzug der Betriebsausgaben regelmäßig 450 € pro Monat übersteigen. Habe ich als Tagesmutter also Rentenansprüche? Da jedoch eine großzügige Pauschalregelung von 300 € Betriebsausgaben pro betreutem Kind besteht, unterliegen viele Tageseltern nicht der Rentenversicherungspflicht, da das zu versteuernde Einkommen unter 450 € liegt. Dies ist meistens dann der Fall, wenn nur ein oder zwei Tageskinder betreut werden. (Achtung: Die abziehbare Betriebskostenpauschale gilt nur für Kinder, die mindestens acht Stunden pro Tag von der Tagesmutter betreut werden. Ist die Stundenzahl geringer, wird die Pauschale anteilig gekürzt. Sollten Ihre Betriebskosten höher liegen als 300 € pro Kind, bleibt Ihnen die Möglichkeit, dies mittels Belegen beim Finanzamt im Zuge Ihrer Steuererklärung nachzuweisen.)
Wenn das zu versteuernde Einkommen über 450 € liegt
Wenn Ihre Einkünfte aus der Pflegetätigkeit regelmäßig 450 € je Monat übersteigen, werden der ein Regelbetrag von 522,59 € (01.01.2014) oder aber ein einkommensabhängiger Beitrag von 18,9 % des Einkommens als Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung fällig (mindestens jedoch 85,05 €). Hiervon kann ein hälftiger Zuschuss beim Jugendamt beantragt werden. Bitte fragen Sie danach!
Natürlich ist klar, dass aus den relativ niedrigen Einkünften einer Tagesmutter keine besonders hohen Rentenansprüche erwachsen können. Damit Ihnen im Alter keine Nachteile entstehen, sollten Sie folgende Punkte überprüfen:
- Wie hoch sind die Ansprüche, die Sie aus früherer Berufstätigkeit bereits erworben haben?
- Wie hoch sind die Anwartschaften, die von Ihrem erwerbstätigen Ehepartner auf Sie übertragen werden?
- Wie viele Jahre Erziehungszeit für Ihre eigenen Kinder wurden Ihnen von der BfA gutgeschrieben?
- Wie sieht Ihre weitere Lebensplanung aus: Werden Sie voraussichtlich Tagesmutter bleiben, auch über die
- Erziehungsphase Ihrer eigenen Kinder hinaus, oder planen Sie langfristig die Rückkehr in einen höher bezahlten Beruf
Sollte sich aus Ihren Überlegungen ergeben, dass sich eine zu erwartende Versorgungslücke auftun wird, sollten Sie dringend darüber nachdenken, eine private Zusatzversorgung abzuschließen, wenn Sie in der Lage sind, diese finanzieren zu können.
Wichtig: Bitte beachten Sie die in regelmäßigen Abständen von der BfA versandten Renteninformationen bzw. Versicherungsverläufe. Sie enthalten wichtige Fakten in Bezug auf die von Ihnen zu erwartende Rentenhöhe.
Im Zweifelsfall können Sie sich hier auch online über die für Sie zutreffenden Daten informieren:
Link zum deutschen Rentenversicherugsbund
Unter Umständen kann auch der Gang zu einer Rentenberatungsstelle der BfA angeraten sein. Eine solche Stelle gibt es auch in Ihrer Nähe.
Fazit: Wenn Sie den Beruf der Tagesmutter mehr als geringfügig ausüben wollen, erkundigen Sie sich bitte unbedingt beim Jugendamt nach einer Bezuschussung Ihrer Sozialversicherungsbeiträge, welche Sie auf Antrag erhalten.
Kommentar hinterlassen