Was ist bei der Kündigung einer Tagesmutter zu beachten?

Wer eine Tagesmutter beauftragt auf das eigene Kind aufzupassen, geht in der Regel einen Betreuungsvertrag ein. Dieser Vertrag beinhaltet ein Dauerschuldverhältnis, welches auf unbestimmte Zeit geschlossen wird. Es endet nicht automatisch nach dem Austausch der Leistungen. Die Beendigung des Verhältnisses kann auf Grundlage der Vereinbarungen im Gestaltungsrecht oder durch sonstige Gründe herbeigeführt werden.

In der Regel wird das Verhältnis durch eine Kündigung beendet. Die Lösung des Arbeitsverhältnisses muss der Tagesmutter als Willenserklärung schriftlich zugehen. Es ist sofort wirksam, da das Verhältnis zum nächstmöglichen Termin oder zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird. Hier gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

Die Entgeltfristen, also die Vergütungszeiträume der Tagesmutter, sind entscheidend für die Kündigungsfristen. Während eine Tagesmutter mit Tagesvergütung zum nächsten Tag gekündigt werden kann, müssen Monatsvergütungen zum Ende des Monats gekündigt werden. Hierbei gilt – wie für alle Kündigungen –, dass diese zum jeweiligen Monatsende bis spätestens zum 15. eingereicht werden müssen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und das Original muss eingereicht werden.

Ein Kündigungsschreiben muss keine Kündigungsgründe enthalten. Es ist aber zeu empfehlen Gründe zu nennen, da im Falle eines Rechtstreits ersichtliche Gründe Kosten vermeiden können.

Außerordentliche Kündigungen

Das Betreuungsverhältnis kann in einigen Fällen auch außerordentlich gekündigt werden. Das heißt hier muss die Kündigungsfrist nicht beachtet werden. Dies ist allerdings nur möglich, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Aus juristischer Sicht sind triftige Gründe konkrete Tatsachen, die ein Weiterführen des Vertrages unzumutbar machen. Die Regelungen sind klar definiert. Fristlos lässt sich kündigen, wenn

„… unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der vereinbarten Befristung beziehungsweise bis zur nächsten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit unzumutbar ist.“

Wenn z.B. wegen einem Urlaub ein Kind nicht mehr in die Betreuung gebracht werden muss, so rechtfertigt dies keine außerordentliche Kündigung. Eine schwere Krankheit des Kindes ist ein triftiger Grund, ebenso ein Umzug in eine andere Stadt. Ein weiterer Grund wäre die mögliche psychische Schädigung des Kindes durch die Tagesmutter – allerdings muss diese Behauptung einer Prüfung durch das Amtgericht standhalten. Grundsätzlich sind außerordentliche Kündigungen möglich, wenn die Arbeit der Tagesmutter mangelhaft ausgeführt wird. Dies muss allerdings konkret nachgewiesen werden und wird dann oft auch vom Jugendamt überprüft.

Wichtig für die fristlosen Kündigungen sind Schriftstücke, die die Aussage belegen. Ist der außerordentliche Grund ein Umzug, so sollte eine Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts beigelegt werden. Ist der Grund ein medizinischer bzw. psychologischer, so sollte ein Attest vom behandelnden Arzt beigelegt werden.

Sollte die Tagesmutter vom Jugendamt bezahlt werden, so kann ein erhaltener Kindergartenplatz ein triftiger Grund sein. Empfiehlt das Jugendamt eine fristlose Kündigung, so kann dies als Schriftstück bei der Tagesmutter eingereicht werden.

Die Kündigungsmöglichkeiten gelten nicht nur für die Eltern, sondern auch für die Tagesmutter. Eine außerordentliche Kündigung muss von beiden Parteien zugestimmt werden. Es ist z.B. möglich eine fristlose Kündigung des Betreuungsvertrages zu erreichen, wenn die Tagesmutter ein neues Kind für den – vorher besetzten – Platz gefunden hat.

Hinweis: Dieser Text ersetzt keine Rechtsberatung. Er dient zum informieren. Ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Wenden Sie sich bei rechtlichen Fragen an einen Anwalt.

Kündigungsvorlage


Eine ordentliche Kündigung kann wie folgt aussehen:

TagesmutterStadt, den XX.XX.XXXX
Strasse und Nr.
Postleitzahl und Ort

Elternvorname Elternnachname
Straße + Hausnummer
PLZ + Stadtname

Kündigung des Betreuungsvertrages zum XX.XX.XXXX

Sehr geehrte Frau XY,
hiermit kündige ich den Betreuungsvertrag für mein Kind NAME zum XX.XX.XXXX. Für den Fall das dies nicht möglich sein sollte kündige ich hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
(Im Falle der außerordentlichen Kündigung fügen Sie bitte eine Erklärung nach dem ersten Absatz hinzu. Diese kann wie folgt aussehen:
Beispiel: Umzug
Da ich mit meinem Kind zum XX.XX.XXXX nach Y ziehen werde, muss ich leider außerordentlich kündigen. Eine Kopie der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts finden Sie anbei.)

Bitte bestätigen Sie die Kündigung schriftlich und teilen Sie mir den Beendigungszeitpunkt mit.

Ich danke Ihnen für die Betreuung meines Kindes.

Viele Grüße
Eltervorname Elternachname

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Weitere Informationen zum Thema:

2 Comments on Kündigung

  1. Vielen dank für die ausführliche Information und die Vorlage. Die Informationen sind ziemlich hilfreich.

    Gruß Anna

  2. Zum Thema Tagesmutter und gezetzliche Rentenversicherung .
    Gibt es Gerichtsurteile das eine Tagesmutter sich gesetzlich Rentenversichern muss ?
    Oder hat sogar eine Tagesmutter ein Gerichtsurteil gewonnen und muss jetzt nicht mehr in die gezetzliche Rentenversicherung einzahlen ?
    Wäre nett sich bei mir zu melden ,Gruß Tina (Tagesmutter)

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