Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, Ihr Kind von einer Tagesmutter betreuen zu lassen, werden Sie sich möglicherweise fragen, wie diese Betreuungsform versicherungstechnisch geregelt ist. Was ist, wenn Ihr Kind in dieser Zeit einen größeren Schaden verursacht? Eine heruntergeworfene Porzellanvase, ein Volltreffer mit dem Fußball in Nachbars Fenster? Oder viel schlimmer: Wenn es unter Aufsicht der Tagesmutter selbst einen Unfall hätte? Zahlreiche Versicherungen helfen, das Risiko zu minimieren.
Hat die Tagesmutter eine Haftpflichtversicherung ?
Eine Versicherung der Haftpflicht ist abhängig von der Aufsichtspflicht. Sobald eine Tagesmutter die Betreuung Ihres Kindes übernommen hat, geht die Aufsichtspflicht an sie über, solange sich Ihr Kind in ihrer Obhut befindet. Gerade bei erfahrenen Tagesmüttern ist deshalb mit ziemlicher Sicherheit davon auszugehen, dass sie sich in Besitz einer Haftpflichtversicherung befindet, welche ihre Tagespflegetätigkeit mit einschließt. Fragen Sie zur Sicherheit trotzdem bei ihr nach.
Tritt ein möglicher Haftpflichtschaden ein, so ist dessen Bewertung zum einen vom Alter des Kindes und zum anderen von der Frage abhängig, ob die Aufsichtspflicht überhaupt verletzt wurde.
Beispiel: Ein fünfjähriges Kind fährt im Hof vor der Haustür mit dem Roller. Die aufsichtspflichtige Person befindet sich im ersten Stock bei geöffnetem Fenster in Rufweite und sieht regelmäßig nach dem Kind. Dann passiert es: Das Kind beschädigt mit dem Roller unabsichtlich und nicht vorhersehbar ein geparktes Auto.
In einem solchen Fall ist die Aufsichtsperson nicht in Haftung zu nehmen, da sie ihre Aufsichtspflicht ja nicht verletzt hat. Wäre sie jedoch weggegangen und hätte das Kind sich selbst überlassen, müsste ihre Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlen.
Ab welchem Alter ist das Kind selbst haftpflichtig?
Die sogenannte Deliktfähigkeit tritt mit dem vollendeten siebten Lebensjahr ein. Erst ab diesem Alter müsste sich das Kind selbst ein Mitverschulden anrechnen lassen, beispielsweise auch, wenn es im Haushalt der Tagesmutter einen Schaden verursachen würde. Spätestens ab dem siebten Geburtstag eines Kindes sollten Sie deshalb eine Familienhaftpflichtversicherung abschließen, wenn Sie nicht selbst in Haftung genommen werden wollen.
Tagesmutter: Unfallversicherung
Eine Unfallversicherung bietet einen Schutz vor den Folgen eines Unfalls. Das kann dabei meist ein körperlicher Schaden sein. Verfügt Ihre Tagesmutter über eine Pflegeerlaubnis vom Jugendamt, sind die von ihr betreuten Kinder in jedem Fall über die Unfallversicherung des Landes mitversichert. Erkundigen Sie sich bitte direkt beim Jugendamt über die Regelungen vor Ort: Manchmal ist die regelmäßige Teilnahme der Tagesmutter an Erste-Hilfe-Kursen Voraussetzung für einen wirksamen Versicherungsschutz durch die Landesunfallversicherung. Versäumt sie dies, ist Ihr Kind möglicherweise nicht unfallversichert! Normalerweise sollte dieser Fall aber nicht eintreten können. Denn Dank der gesetzlich vorgeschriebenen „Qualifizierungsmaßnahmen für Tagesmütter“ werden die Tagesmütter auch über diese Dinge informiert und wissen, wie sie die Kinder und sich versichern müssen.
Im Zweifelsfall schließen Sie bitte eine eigene Unfallversicherung für Ihr Kind ab, die sich ohnehin anbietet, denn auch im eigenen Haushalt hat man nie 100 % Kontrolle über sein Kind.
Wenn Sie sich als Tagesmutter informieren möchten, welche Versicherung sie abschließen sollten können sie hier weiterlesen.
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