Sie haben eine Tagesmutter gefunden, die zu Ihnen und Ihren Tagesstrukturen passt, mit der Sie auf einer Wellenlänge liegen und zu denen auch Ihr gerne geht. Damit sind die wichtigsten Kriterien erfüllt, damit Sie beruhigt Ihrer Arbeit nachgehen können und Ihr Kind bestens versorgt wissen. Wenn Sie alle Punkte, wie Erziehungs- und Umgangsstil mit Ihrem Kind, die Urlaubszeitregelung, die Bezahlung, die Versicherungsfragen und sämtliche individuellen Nebenabsprachen geklärt und getroffen haben, dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um all diese Dinge schriftlich festzuhalten. Wie wird nun ein Tagesmutter Vertrag geschlossen?
Einen Vertrag sollten Sie auf alle Fälle mit der Tagesmutter schließen. Auch wenn das Verhältnis noch so klar und unproblematisch erscheint, ist ein Vertrag, in dem alle Punkte von beiden Seiten festgehalten und unterschrieben – und damit anerkannt – sind, eine Grundvoraussetzung, um beide Seiten abzusichern.
Natürlich geht man davon aus, dass keine schlimmen Dinge geschehen, aber letztlich ist auch eine Tagesmutter nur ein Mensch und Menschen sind nicht unfehlbar. Kinder sind oft unberechenbar und so gab und gibt es immer wieder Situationen, in denen materieller oder gar körperlicher Schaden entsteht und die Fragen der Zuständigkeit ungeklärt sind. Das führt häufig dazu, dass es zu Auseinandersetzungen kommt, wenn kein gültiger Vertrag vorliegt.
Welche Inhalte sollte der Vertrag mit der Tagesmutter haben?
Zunächst gehören alle Grunddaten der Tagesmutter, der Eltern und des zu betreuenden Kindes in den Vertrag hinein. Außerdem müssen die vereinbarten Betreuungszeiten im Vertrag mit aufgenommen werden. Eventuelle Ausnahmefälle wie Wochenendbetreuung oder eine Betreuung über Nacht sollten ebenfalls mit in den Vertrag aufgenommen werden. Krankheit und Urlaub der Tagesmutter sollten weiterhin unbedingt vertraglich geregelt sein. Wie wird Ihr Kind betreut, wenn die Tagesmutter krank ist? Gibt es eine Lohnfortzahlung? Wie viele Urlaubstage hat die Tagesmutter? Wird auch bei Urlaub der Lohn fortgezahlt?
Als Nächstes ist die vereinbarte finanzielle Leistung genau zu definieren. Das heißt, aus dem Vertrag muss hervorgehen, ob die Arbeit der Tagesmutter nach Stundenlohn oder nach einem pauschalen Monatslohn abgerechnet wird. Eventuelle Zusatzbetreuungskosten für vereinbarte Mehrarbeit müssen ebenfalls vertraglich festgehalten werden. Zudem ist festzuhalten, wann bezahlt werden muss und was in den Zahlungen alles enthalten ist.
Der nächste – sehr wichtige Punkt – betrifft die Versicherung der Tagesmutter. Sie benötigt unbedingt einen ausreichenden Versicherungsschutz für den Fall, dass sie ihre Aufsichtspflicht verletzt und dadurch Schaden entsteht.
Auch die Beendigung des Betreuungsverhältnisses sollte vertraglich geregelt sein. Wie sind die Kündigungsfristen bei einer ordentlichen Kündigung? Gibt es außerordentliche Kündigungsgründe? Wann endet das Betreuungsverhältnis?
Wenn Sie bereits im Vorfeld wissen, dass Ihr Kind nur für eine bestimmte Zeit, (z.B. bis zum Eintritt in den Kindergarten, oder bis zum Wechsel in die Schule) von der Tagesmutter betreut werden soll, dann nehmen sie den Beginn und das Ende der Betreuungszeit im Vertrag fest.
Weiterhin sollten alltägliche Dinge wie das Essen besprochen werden. Welche Nahrung darf das Kind essen, welche nicht? Welche Erziehungsmaßnahmen sollten in keinem Fall angewendet werden? Welche Aktivitäten werden unternommen? Werden Sie über die Entwicklung des Kindes auf dem Laufenden gehalten?
Individuelle Reglungen mit der Tagesmutter in den Vertrag mit aufnehmen
Denken Sie auch daran, dass Kinder sich beim Spielen hin und wieder verletzen. Meistens sind die Verletzungen mit einem Pflaster schnell zu versorgen. Für den Fall aber, dass ein Arztbesuch nötig ist, muss die Tagesmutter eventuell mit Vollmachten ausgestattet werden, um überhaupt das Recht zu haben, bestimmten notwendigen Behandlungen zuzustimmen.
Halten Sie im Vertrag fest, wenn Ihr Kind Allergien und Krankheiten hat, auf die eine Tagesmutter bei der täglichen Betreuung Rücksicht nehmen muss, in dem sie zum Beispiel bestimmte Nahrungsmittel dem Kind nicht anbietet, oder bei Allergien darauf zu achten hat, dass ein Kind nicht mit Tierhaaren oder anderen Allergenen in Berührung kommt. Darf Ihr Kind auch zur Tagesmutter, wenn es krank ist?
Immer gibt es auch weitere Vertragspunkte, die ganz individuell sein können. Diese werden am Ende eines Vertrages aufgeführt und können von beiden Parteien unter dem Punkt „Sonstige Vereinbarungen“ mit aufgenommen werden.
Wer sich nicht sicher ist bezüglich der Formulierungen in einem Vertrag mit der Tagesmutter, der kann sich beim Jugendamt entsprechende Vordrucke besorgen. Auch diese Vordrucke können individuell erweitert und mit Zusatzpunkten versehen werden. Wichtig ist immer, dass beide Seiten – und gegebenenfalls auch das Jugendamt – einen solchen Vertrag unterschreiben.
Wichtigste Vertragspunkte mit der Tagesmutter:
- Betreuungszeiten (Gesamtbetreuungszeit sowie die Tageszeiten)
- Bezahlung (Stundenlohn, Pauschallohn, Urlaubsgeld etc.)
- Bezahlung nach oder vor der Leistung
- Sämtliche Regelungen hinsichtlich der Urlaubs-, Krankheits- und Ferienzeiten
- Sonstige Vereinbarungen
Sollten sie sich unsicher sein, können sie sich auch verschiedene Vorlagen aus dem Internet herunterladen. Grundsätzlich muss der Tagesmutter Vertrag keine besondere Form haben, oft ist es aber einfacher eine fertige Vorlage nutzen. Damit ersparen sie sich die Schreibarbeit und vermeiden ungeklärte Punkte, weil sie diese bei der Absprache vergessen haben.
Als Vorlage bieten sich die Tagesmutter-Vertragsvorlagen von diesen Webseiten an:
https://www.wonder.legal/de/modele/betreuungsvertrag-tagesmutter-vater
Meiden sollten sie die verschiedenen Tagesmutter-Vertragsvorlagen von einigen Rechtsportalen, da diese oft kostenpflichtig sind.
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