Am 01.01.2009 trat das Kinderförderungsgesetz (KiföG) in Kraft, welches vom Deutschen Bundestag am 26.09.2008 verabschiedet worden ist. Dieses schafft erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Sozialversicherung von Tagesmüttern. Um diese neuen Regelungen haben Tagesmütter, Vereine und Verbände lange gekämpft.
Um die soziale Absicherung einer Tagesmutter dem Niveau von Arbeitnehmern anzunähern, sieht das KiföG einen hälftigen Zuschuss des Jugendamtes zu Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung der Tagesmutter vor. Diese Regelung gilt, wenn keine andere Form der Krankenversicherung, wie beispielsweise eine Familienversicherung, besteht.
Bis zu welcher Einkommenshöhe bleibt die Tagemutter familienversichert?
Beträgt der regelmäßig erzielte monatliche Gewinn unter 360 €, kann die Tagesmutter beitragsfrei in der Krankenkasse ihres Ehemannes mitversichert bleiben. Bitte beachten Sie hierbei: Gewinn und Umsatz weichen normalerweise erheblich voneinander ab. Um einschätzen zu können, ob Sie überhaupt zu einer eigenständigen Krankenversicherung verpflichtet sind, müssen Sie Ihre Werbungs- und Betriebskosten von Ihren Einnahmen abziehen. Welche Kosten bei der Tagesmutter als Werbungskosten anerkannt werden, kann Ihnen auf jeden Fall ihr Steuerberater mitteilen.
Meine Einkünfte liegen aber höher als 360 €. Was muss ich tun?
Liegt Ihr Einkommen nach Abzug der Betriebskosten nur geringfügig über 360 €, dann wird die Situation komplizierter. In diesem Fall nämlich sind Sie zum Abschluss einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung verpflichtet. Sie sollten sich genau ausrechnen, ob die geringfügig höhere Einnahme sich in dem Fall rechnet und sich die zusätzliche Tagesmutter Krankenversicherung wirklich lohnt.
Sollten Sie zuvor nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, sondern privat oder gar nicht versichert gewesen sein, ist der Eintritt in die gesetzliche Krankenkasse schwierig. In diesem Falle müssten Sie eine private Krankenversicherung abschließen, deren Monatsbeitrag Ihre Einkünfte unter Umständen sogar übersteigt. Hierdurch würde eine Tätigkeit als Tagesmutter finanziell uninteressant. Prüfen sie also am besten ihre bestehende Krankenversicherung sorgfältig und führen sie am besten ein vorbereitendes Gespräch mit ihrer derzeitigen Krankenversicherung in dem sie offen legen, dass sie als Tagesmutter arbeiten möchten.
Leichter ist es, wenn Sie die Möglichkeit haben, als freiwilliges Mitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben. In diesem Falle wird ein angenommenes Einkommen von 840 € zugrunde gelegt, sodass der Krankenkassenbeitrag bei etwa 130 bis 150 € liegt, wovon Sie die Hälfte erstattet bekommen.
Liegt das Einkommen knapp über 360 €, müssen Sie eine Entscheidung treffen
Mal angenommen, Sie erzielen einen monatlichen Gewinn von 370 €. Sie haben sämtliche Werbungskosten abgezogen, alle Rechentricks ausprobiert, aber es bleibt dabei: die magische Grenze ist überschritten. Wie sollen sie sich nun verhalten?
In diesem Falle gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Sie entschließen sich zu einer pädagogischen Zusatzausbildung, nehmen mehr Kinder auf und erhöhen damit Ihre Einkünfte, sodass Ihre Krankenversicherungspflicht nicht mehr ins Gewicht fällt, oder aber
- Sie senken Ihren Stundensatz um einige Cent, sodass Sie höchstens 359 € Gewinn erzielen, oder
- Sie reduzieren, wenn möglich, die Betreuungszeit.
In jedem Fall: Machen Sie einige Zahlenspiele zur Krankenversicherung und rechnen Sie sich die für Sie günstigste Möglichkeit für ihre Arbeit als Tagesmutter aus. Mehrarbeit zu leisten, um dann weniger in der Kasse zu haben, das ist ein vermeidbarer Fehler. Davon profitieren weder sie als Tagesmutter, noch ihre Tageskinder.
Hallo , bin Ersatzkraft in einer Grosstagesstätte.
Muss mich demnächst selbst versichern.würde mir das Jugendamt auch die hälfte der Krankenversicherung bezahlen?
Vielen Dank im voraus