Welche Voraussetzungen muss ich als Tagesmutter für die Betreuung schaffen?
Wer mit dem Gedanken spielt, eine Tätigkeit als Tagesmutter (Tagesvater) auszuüben, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er eine der verantwortungsvollsten doch auch schönsten Aufgaben übernimmt, die man einem Menschen übertragen kann: die Sorge für die kommende Generation. Deshalb sollte er sich zuvor, neben solchen grundsätzlichen Erwägungen, auch über die hierbei zu beachtenden Vorschriften kundig machen. Diese umfassen nicht nur den Bereich der Qualifikation und persönlichen Eignung, sondern auch versicherungstechnische und steuerrechtliche Fragen.
Bevor Sie sich all diesen Feinheiten widmen, sollten Sie jedoch Ihre Wohnsituation einer entsprechenden Betrachtung unterziehen. Sie ist mit ausschlaggebend für den Erhalt einer Pflegeerlaubnis durch Ihr zuständiges Jugendamt. Bitte prüfen Sie also, ob Ihre Räumlichkeiten den Anforderungen entsprechen bzw. ob Sie gegebenenfalls bereit und in der Lage wären, notwendige Veränderungen durchzuführen.
Dazu gehört nicht nur eine adäquate Ausstattung für ihre Tageskinder, sondern neben einer Kochmöglichkeit auch Punkte wie Reinigung der Räume, Spielzeug und Kindersicherheit bei der Ausstattung.
Maßgeblich ist im Einzelfall die einschlägige Gesetzgebung Ihres Bundeslandes. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gibt hierbei einen Rahmen vor, der durch die jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ausgestaltet wird. Im „Handbuch Kindertagespflege“, Seite 6, des Ministeriums können Sie sich über die im Einzelnen zu beachtenden Punkte näher informieren:
Dazu gehören
- Ausreichender Platz für Spielmöglichkeiten,
- eine anregungsreiche Ausgestaltung,
- geeignete Spiel- und Beschäftigungsmöglichkeiten,
- unfallverhütende und gute hygienische Verhältnisse,
- insbesondere für Kleinkinder eine Schlafgelegenheit
- und eine Möglichkeit des Spielens und Erlebens in der Natur, in Wald- oder
Parkanlagen
Die Landesgesetzgebung für Kindertagespflegschaften
Anders als für Kindergärten oder –krippen sind die geltenden Vorschriften bezüglich der Wohnsituation einer Tagespflegefamilie weniger streng definiert. In der Praxis wird der Begriff „kindgerechte Räumlichkeiten“ von Ort zu Ort unterschiedlich ausgelegt. Erkundigen Sie sich deshalb als künftige Tagesmutter bei der für Ihren Wohnort zuständigen Behörde nach den Bedingungen im Einzelnen.
Vor Erteilung einer Pflegeerlaubnis steht in jedem Fall eine persönliche Begehung der Räumlichkeiten durch Mitarbeiter des Jugendamts. Sollten Sie planen, eine Kinderbetreuung in geeigneten Räumen außerhalb Ihres eigenen Wohnumfeldes einzurichten, sollten Sie dies beim Jugendamt deutlich zum Ausdruck bringen, da in diesem Fall die Regelungen etwas strenger sein können.
Der gesunde Menschenverstand hilft bei der Vorbereitung
In der weit überwiegenden Zahl der Fälle haben Tagesmütter eigene Kinder und verfügen schon deshalb über einige oder alle notwendigen Ressourcen: Ausreichender Platz zum Spielen, geeignete Beschäftigungsmaterialien, Schlafgelegenheiten, gute hygienische Verhältnisse und vielleicht sogar ein eigener Garten.
Als Faustregel für Tagesmütter könnte gelten: Was Sie Ihren eigenen Kindern angedeihen lassen, sollte auch für Ihre Tagespflegekinder selbstverständlich sein. Dazu gehören auch die grundlegenden Sicherheitsvorkehrungen: Steckdosenschutz, Herdschutz, das kindersichere Aufbewahren von Medikamenten oder gefährlichen Gegenständen.
Bitte machen Sie sich immer wieder bewusst: Eltern werden Ihnen als Tagesmutter das Kostbarste anvertrauen, was sie in ihrem Leben haben. Ihre Kinder. Wenn sie diesen Gedanken nie aus den Augen verlieren, haben Sie die wichtigste Hürde auf dem Weg zur Tagesmutter schon genommen.
Weitere Informationen finden sie auch im: „Handbuch Kindertagespflege“ des Ministeriums (siehe S.6)
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