Jeder Arbeitnehme und Selbständige in Deutschland ist durch die Sozialversicherung abgesichert. Dabei spricht man vom System der Pfichtversicherung, dass in der Bundesrebuplik der Absicherung aller dient. Da es dazu fest geschriebene gesetzliche Regelungen gibt, spricht man auch gerne von der gesetzlichen Sozialversicherung. Dazu gehören Kranken-, Pflege-, Unfall-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung. Diese Versicherungen sind auch für Tagesmütter wichtig und werden leider immer wieder vernachlässigt oder sogar bei der Kalkulation gar nicht erst mit eingerechnet.
Tagesmütter und Tagesväter gelten so gut wie immer als Selbstständige. Das gibt viele Freiräume bei der Gestaltung einiger Versicherungen, aber dennoch sind es auch hier spezielle Regelungen einzuhalten. Das betrifft etwa die Unfallversicherung betrifft. Die private Absicherung zusätzlicher Risiken ist aber so gut wie immer anzuraten.
Pflichtversicherungen für Tätigkeit als Tagesmutter:
Der Sozialversicherungsbereich besteht aus verschiedenen Bausteinen:
- Alterssicherung / Rentenversicherung
- Kranken- und Pflegeversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeitsversicherung
In diesem Beitrag wollen wir den Schwerpunkt auf eine sehr wichtige Absicherung legen.
Haftpflicht- und Unfallversicherung
Eine Tagesmutter ist mit der Betreuung der Kinder beauftragt und hat dafür auch die volle Aufsichtspflicht. Das kann aber niemals ein Garant dafür sein, dass ein Kind während der Betreuungszeit keine Schäden anrichtet. Für diese Schäden kann dann eine Tagesmutter in Haftung genommen werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben soll. Bei den Schäden muss es sich nicht nur um kleine Sachschäden, wie zum Beispiel eine zerbrochene Glas Vase, handeln. Auch Körperschäden, die ein Kind während der Betreuung erleiden kann, fallen unter die Verletzung der Aufsichtspflicht und die Verantwortung dafür muss von der Tagesmutter übernommen werden. Solche Fälle können dann ganz schnell teuer werden, und wenn sie aus der eigenen Tasche bezahlt werden müssen, kann das den finanziellen Ruin für die Tagesmutter bedeuten.
Betriebshaftplficht oder private Haftpflicht?
Aus diesem Grund sollte man auf jeden Fall auch seine Haftpflichtversicherung prüfen und vergleichen. Denn die Kinderbetreuung gilt als berufliche Tätigkeit. Eine private Haftpflicht reicht hier nicht aus, wenn man zumindest einen Bruchteil seines Lebensunterhaltes als Tagesmutter verdient. Es gibt zwar keine offizielle Grenze, aber hier sollte man auf jeden Fall mit seiner Versicherung reden. Viele Institute bieten zusätzlich zu der üblichen Basisversicherung einen Zusatz für Tagesmütter an. Dies kann aber deutliche Auswirkungen auf die Tarife haben. Es ist ratsam, mehrere Angebote von verschiedenen (Berufs)-Haftpflichtversicherungen einzuholen. Unter TopTarif.de findet man eine Möglichkeit die bestehenden Versicherungen zu prüfen und zu vergleichen, um den richtigen Versicherungsschutz für eine Tagesmutter zu gewährleisten.
Bevor man sich für eine neue Versicherung entscheidet, sollte geprüft werden, ob die bereits bestehende Haftpflichtversicherung der Tagesmutter auch bei der Tätigkeit als Kinderbetreuerin gültig wäre. Bei manchen Versicherungen besteht die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag durch einen Aufschlag in der Haftpflicht aufzustocken, damit die Schäden, die während der Tätigkeit als Tagesmutter entstehen, auch abgesichert werden.
Einige Vereine sowie vereinzelte Jugendämter bieten auch eine Sammelhaftpflichtversicherung an. Diese Regelungen sind regional aber sehr unterschiedlich und sollten daher selber noch einmal erfragt werden.
Findet die Betreuung in einem angemieteten Raum statt und nicht im eigenen Heim, ist außerdem eine Betriebshaftpflichtversicherung erforderlich, da die Versicherungen zumeist von der Betreuung in einem Haushalt ausgehen.
Unfallversicherung
Darüber hinaus muss die Tagesmutter auch eine Unfallversicherung nachweisen, um einen Arbeitsunfall oder einer berufsbedingte Krankheit abzusichern. Selbständige Kinderbetreuungen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert.
Bei öffentlich geförderter Kindertagespflege werden die Kosten für die Unfallversicherung durch das zuständige Jugendamt übernommen, wenn die Voraussetzungen nach § 23 SGB VIII erfüllt sind. Die erstatteten Beiträge zählen nicht zu den einkommensteuerpflichtigen Einnahmen. Auskunft erteilt das zuständige Jugendamt vor Ort.
Quelle: http://www.handbuch-kindertagespflege.de/
Zusätzliche Versicherungen werden wir in den nächsten Teilen behandeln.
Haben sie eine Frage, schreiben Sie uns einen Kommentar!
für ihre zukünftigen artikel könnten sie ja auch mal thematisieren weshalb tagespflegepersonen keinen anspruch auf krankengeld haben. oder was sie anstellen müßen um einen anspruch auf krankengeld nach dem 42 krankheitstag zu bekommen.
gruß aus bonn
Björn Bunge
Sehr informativ, aber auch unglaublich wichtig. Die richtige Absicherung in diesem Bereich ist unglaublich wichtig und sollte ernst genommen werden.