Betriebskostenpauschale – Betriebkosten richtig berechnen

Wenn Sie unsicher sind, welchen Preis Sie bestimmen sollen, lassen Sie sich bitte unbedingt von einem Fachmann beraten.

Alle Tagesmütter die im Auftrag des Jugendamtes oder für Eltern beruflich Kinder betreuuen, müssen Ihre Einnahmen versteuern. War früher das Pflegegeld noch steuerfrei, so wurde diese Regelungen vor eingen Jahren angepasst. Die erzielten Einnahmen, der Gewinn, einer Tagesmutter müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Allerdings können Ausgaben, die mit der Tätigkeit in Verbindung stehen bei den Einnahmen als Betriebskosten gegengerechnet werden.

Im Klartext heißt die man die Ausgaben für:

  • Nahrungsmittel, Ausstattungsgegenstände (Mobiliar), Beschäftigungsmaterialien, Fachliteratur, Hygieneartikel,
  • Miete und Betriebskosten der zur Kinderbetreuung genutzten Räumlichkeiten,
  • Kommunikation,
  • Weiterbildung,
  • Beiträge für Versicherungen, soweit unmittelbar mit der Tätigkeit im Zusammenhang stehend,
  • Fahrtkosten,
  • Freizeitgestaltung

von den Einnahmen abziehen. Allerdings müssen für alle Aufwände dann auch Belege, Quittungen oder Rechnungen vorliegen.

In der Praxis gibt es zu dieser Regelung bei den Tagesmüttern allerdings immer wieder Unklarheiten und Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt, weil der Sachberarbeiter die Betriebskostenabrechnung nicht akzeptieren will.

Eine sehr übersichtliche und gelungene Zusammenfassung über die Betriebskostenpauschale in der Kindertagespflege finden Sie auf haufe.de/steuern/finanzverwaltung

 

Was ist der Unterschied?

Der Gesetzgeber vereinfacht das Verfahren dadurch, weil keine Belege für die einzelnen Posten mehr gesammelt werden müssen. Die Anrechnung der pauschalen Betriebsausgaben erfolgt monatlich und je Kind. Ohne einen einzigen Nachweis können pauschal pro Monat angesetzt werden:

  • bei der Betreuung für durchschnittlich 8 Stunden oder mehr pro Tag:
    300 € (= 100%)
  • bei weniger als 40 Stunden pro Woche ist die zeitanteilige Kürzung nach folgender Formel vorzunehmen:
    300 € x vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit (max. 40 Stunden)
    (8 Stunden x 5 Tage =) 40 Stunden

Das klingt auf den ersten Blick erst einmal gut. 300 € pro Kind gelten aber nur bei einer Betreuungsdauer von rund 8 Stunden am Tag. Das werden viele Tagesmütter und Tagesvater nicht schaffen. Daher muss die Pauschale dann anteilig gekürzt werden.Pro Betreuungsstunde werden Kosten in Höhe von 37,5 € akzeptiert (300 € / 8 Stunden).

Einige Sonderregeln gibt es natürlich auch noch. So gilt diese Regelung nur, wenn die Betreuungsstelle nicht im eigenen Haushalt des Kindes stattfindet oder wenn die Betreuungsräume von einem öffentlichen Träger unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden.

Betriebskostenpauschale oder eigene Abrechnung?

Was lohnt sich für mich?  Im Einzelfall muss also doch immer noch gerechnet werden, welche Regelung günstiger für die Tagesmutter ist.

Ein einfaches Beispiel:
Eine Tagesmutter betreut die maximale Zahl von 5 Kindern für im Schnitt 6 Stunden am Tag. Damit erziehlt sie Einnahmen von rund 2.100 €.

Nun kann gewählt werden, ob bei der Jahressteuererklärung der Gewinn mit der Betriebskostenpauschale gegengerechnet wird. Das wären Kosten von 225 Euro pro Kind und in Summe dann 1.125 Euro abzugsfähige Kosten. Die Tagesmutter müsste damit ein Einkommen von 975 € versteuern.

Liegen die Betriebskosten pro Kind dennoch über diesen 225 €, so könnte man 300 € an Kosten geltend machen. Es müsste dann nur ein Gewinn von 600 € versteuert werden. Allerdings auch nur, wenn diese Kosten nachgewiesen sind.

Um die Berechnung ein bisschen einfacher zu machen kann von einer 5-Tage-Woche und 4 Arbeitswochen im Monat (20 Arbeitstagen) ausgegangen werden. Bitte beachten, der Wechsel der Abrechnungsmodell innerhalb eines Jahres ist nicht möglich.

Aus dem Schreiben des Bundesministeriums sowie den „Fakten und Empfehlungen zu den Neuregelungen in der Kindertagespflege“ geht außerdem hervor, dass auch für Zeiten, in denen die Tagespflegeperson (etwa wegen Urlaubs, Krankheit oder Fortbildung) verhindert ist, die vereinbarte Betreuung selbst zu erbringen, die Betriebsausgabenpauschale abgezogen werden kann, wenn die „laufende Geldleistung“in dieser Zeit durch das Jugendamt weiter gezahlt wird.

 

Empfehlung

Eigentlich sollte jede Tagesmutter ihre Kosten genau kennen, auch wenn der Gesetzgeber eine vereinfachte Abrechnung ermöglicht. Aus diesem Grund kann ein Studium der Kostenarten nicht schaden. Denn nur so können die großen Kostenblöcke erfasst und potentielles Einsparpotential erkannt werden.

Sollte eine konkrete Frage zur Kostenaufstellungen auftauchen kann vielleicht in der Community von finanzfrage.net Hilfe gefunden werden. Ansonsten hilft oft der kostenpflichtige Gang zum Steuerberater.

 

 

Bilderquelle:
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